Ablauf der Behandlung

Der behandelnde Kinder-, HNO oder Hausarzt stellt eine Heilmittelverordnung aus. Diese ist die Grundlage für den Verlauf, die Dauer und die Häufigkeit der Therapie, so dass eine individuelle, dem Störungsbild entsprechende, Behandlung stattfinden kann.

Die Kosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

1. Sie haben die Vermutung, oder die Rückmeldung bekommen, dass die Aussprache oder Sprachentwicklung ihres Kindes von einem Sprachheilpädagogen überprüft werden sollte.

2. Sie nehmen mit Ihrem Kinderarzt, Hals- Nasen- Ohrenarzt, Allgemeinmediziner oder Kieferorthopäden Kontakt auf und vereinbaren einen Untersuchungstermin und berichten von Ihrer Wahrnehmung bzw. Empfehlung.

3. Sie nehmen telefonisch, persönlich oder per Email mit uns Kontakt auf, wir vereinbaren einen Untersuchungstermin. Zu diesem bringen Sie die Heilmittelverordnung zum Diagnostik-Termin mit, die Sie frühestens 10 Tage vorher von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt bekommen haben.

4. Nach der Diagnostik besprechen wir die Ergebnisse mit Ihnen. Bei einem Therapiebedarf findet ein Anamnesegespräch über die bisherige Gesamtentwicklung Ihres Kindes statt. Im Anschluß beginnt die Therapie. Dazu werden regelmäßige Termine mit Ihnen vereinbart.

5. Ihr behandelnder Arzt wird über den Therapieverlauf/-erfolg informiert, um gegebenenfalls neue Heilmittelverordnungen auszustellen.